Dienstag, 13. Februar 2007

Wie sage ich es am besten?

Wir alle kennen die Situation: Ein weiteres Mal haben wir beschlossen, unserem "Leben" eine Ende zu setzen, doch etwas hindert uns: Wie sag ich's Muddi?

Nachdem auch das Dr.-Sommer-Team keine kompetenten Ratschläge diesbezüglich erteilen konnte und auch die Telefonseelsorge (Nummer vom Darki, you know) nicht zu erreichen ist, bleibt nur noch eine Lösung:
Das Dr.-Ewiger-Beschissener-Regnerischer-Beschissener-
Unglaublich-Doofer-Blöder-Herbst-Team
, Tochtergesellschaft der Company.
Das fachlich geschulte Personal (Kathrin und Helen) legt dir nicht nur zu Show die Tarotkarten, NEIN!, es erkennt auch die wahre Botschaft dahinter.

Im Service inbegriffen sind:

~ kostenlose Abschieds-SMS bzw. Videobotschaft (in Zusammenarbeit mit Kai Pflaume, inklusive Wohnwagen und Videorecorder)

~ Selbstmordset A, B, C oder D **

Musterbeispiele unserer mustergültigen Musterültgkeit:

~ Abschieds-SMS an Schatzi: "Liege im Sterben, weiß noch nicht, wie lange es dauert. Bis dann. Hdl. =)"

~ Abschieds-SMS an Vati: "Komme später. Grüß Mutti!"

~ Abschieds-SMS an Darki: "Mach den Zeitfresser an."

~ Abschieds-SMS an das DRK: "Liege im Straßengraben, kann meine Beine nicht spüren; B6 Richtung Bautzen gleich hinter Bischofswerda. Der Organspendeausweis befindet sich in meinem Nachtschrank im zweiten Schieber von unten rechts, der mit dem gelben Knauf!"



* Wer innerhalb der nächsten 66 Stunden ein Dr.-Ewiger-Beschissener-Regnerischer-Beschissener-
Unglaublich-Doofer-Blöder-Herbst-Team-24-Stunden-Abonnement abonniert, bekommt das erste Rasierklingenset gratis oder gewinnt wahlweise eine wunderschöne Henkersmahlzeit (All-Arsen-Inclusive!) mit Kathrin und Helen dazu.
** A: Strick; B: Müllbeutel, Familienflasche Butangas; C: 5 extralange und extrascharfe Rasierklingen; D: 5-kg-Tüte Schlaftabletten... Zu allen Sets gibt es einen kostenlosen Killerkuli der Yelso (Fusion aus Yello und ENSO, voraussichtlicher Zeitpunkt der Genehmigung: 01.01.2021, Zeitraum der Gegenklagen noch unklar) dazu.

Dienstag, 10. Oktober 2006

zitat des tages: drogen

"drogen sind gefährlich, weil sie verboten sind."

Dienstag, 12. September 2006

mir geht's gut.

fine

Freitag, 8. September 2006

qualität

innovation, service, motivation: das landauer krematorium will maßstäbe setzen. feinfein. so kommen wir ins gespräch.

Sonntag, 13. August 2006

radio company:

hör dir die perfekte musik zum sterben an!

Donnerstag, 27. April 2006

neues motto:

paradies ist mies.

Mittwoch, 19. April 2006

Rügisches Landrecht des Matth. Norman.

1525—31. Kap. 127 §§ 5—8.

Hängt sich einer innerhalb eines Hauses selbst auf, so haut man ihn los und gräbt (zur Abschreckung Anderer) ihn unter der Schwelle oder durch die Wand durch und bringt ihn so hinaus, läßt das Gericht über ihn sitzen und ihn besichtigen, bindet den Strick an eine Kufe mit einem Querholz und läßt ihn mit einem Pferde zum nächsten Kreuzweg hinschleppen, wo sich zwei oder drei Feldmarken scheiden, und gräbt ihn in den Grund und Boden der Herrschaft ein, unter der er sich umgebracht hat; man legt ihm das Haupt dahin, wo die christlichen Toten ihre Füße liegen haben, läßt ihm aber den Strick, mit dem er sich erhängt hat, um den Hals, und ist der Strick nicht lang genug, so verlängert man ihn in der Erde, sodaß ein Ende 3 Schuh lang über der Erde liegen bleiben kann zum Zeugnis des begangenen Selbstmordes und zur Abschreckung. Hatte er sich erstochen, so handelt man ebenso wie eben gesagt, und setzt einen Baum oder ein Holz neben dem Haupte und schlägt das Messer in das Holz, sodaß es niemand herausziehen kann, ohne es zu zerbrechen.

Zieht einer mutwillig ein solches Messer aus dem Holz, oder haute er den Strick ab, so muß der Täter, wenn das herauskommt, seinen Hals lösen1 im Gerichte, in welchem dergleichen geschieht oder geschehen ist.

Ertränkt sich einer mutwillig, so läßt man über ihn das Gericht halten und vergräbt ihn 5 Schuh weit vom Wasser in den Sand. Ist es eine Pfütze, so begräbt man ihn außerhalb des Hofes auf einen Berg und setzt ihm drei Steine, den einen auf das Haupt, den andern auf den Leib, und den dritten auf die Füße.

Ausg. C. Frommhold, 1896 (Qu. z. pomm. Gesch. III). Aus: Wilhelm Ebel, Curiosa iuris germanici. Göttingen 1968 Mehr...

Dienstag, 11. April 2006

erinnerung

anleitung

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