Mittwoch, 19. April 2006

Rügisches Landrecht des Matth. Norman.

1525—31. Kap. 127 §§ 5—8.

Hängt sich einer innerhalb eines Hauses selbst auf, so haut man ihn los und gräbt (zur Abschreckung Anderer) ihn unter der Schwelle oder durch die Wand durch und bringt ihn so hinaus, läßt das Gericht über ihn sitzen und ihn besichtigen, bindet den Strick an eine Kufe mit einem Querholz und läßt ihn mit einem Pferde zum nächsten Kreuzweg hinschleppen, wo sich zwei oder drei Feldmarken scheiden, und gräbt ihn in den Grund und Boden der Herrschaft ein, unter der er sich umgebracht hat; man legt ihm das Haupt dahin, wo die christlichen Toten ihre Füße liegen haben, läßt ihm aber den Strick, mit dem er sich erhängt hat, um den Hals, und ist der Strick nicht lang genug, so verlängert man ihn in der Erde, sodaß ein Ende 3 Schuh lang über der Erde liegen bleiben kann zum Zeugnis des begangenen Selbstmordes und zur Abschreckung. Hatte er sich erstochen, so handelt man ebenso wie eben gesagt, und setzt einen Baum oder ein Holz neben dem Haupte und schlägt das Messer in das Holz, sodaß es niemand herausziehen kann, ohne es zu zerbrechen.

Zieht einer mutwillig ein solches Messer aus dem Holz, oder haute er den Strick ab, so muß der Täter, wenn das herauskommt, seinen Hals lösen1 im Gerichte, in welchem dergleichen geschieht oder geschehen ist.

Ertränkt sich einer mutwillig, so läßt man über ihn das Gericht halten und vergräbt ihn 5 Schuh weit vom Wasser in den Sand. Ist es eine Pfütze, so begräbt man ihn außerhalb des Hofes auf einen Berg und setzt ihm drei Steine, den einen auf das Haupt, den andern auf den Leib, und den dritten auf die Füße.

Ausg. C. Frommhold, 1896 (Qu. z. pomm. Gesch. III). Aus: Wilhelm Ebel, Curiosa iuris germanici. Göttingen 1968 Mehr...

Aktuelle Beiträge

ergänzung zur 5-kg-tüte...
ergänzung zur 5-kg-tüte schlaftabletten: das sind nicht...
darkrond - 9. Mär, 03:30
Wie sage ich es am besten?
Wir alle kennen die Situation: Ein weiteres Mal haben...
company - 13. Feb, 17:02
Kooperation
Hätte die Company Interesse an der Kooperation mit...
GEEK1 - 9. Nov, 13:17
zitat des tages: drogen
"drogen sind gefährlich, weil sie verboten sind."
company - 10. Okt, 03:09
mir geht's gut.
company - 17. Sep, 23:44

Suche

 

Bildung
Motivation
Oft gestellte Fragen
Umschau
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren